Grundsätzlich gilt die schriftliche Form des Argumentierens als Erörtern bzw. Erörterung. Diese entspricht einer Form der gedanklichen Auseinandersetzung mit einer nicht geklärten Frage/Fragestellung. Dabei gilt es insbesondere folgende Aspekte zu beachten:

  • überzeugende Argumente
  • schlüssige Gedankenführung
  • eigene Beurteilung des Sachverhalts

Die Schreiberin/der Schreiber setzt seine/ihre Argumente so ein, dass die eigene Gedankenführung deutlich gemacht wird, d. h. das Ziel erreicht wird, die Lesenden von der Richtigkeit der vorgebrachten Meinung zu überzeugen. Erörterungen treten in unterschiedlichen Texten des Alltags auf, zum Beispiel in Kommentaren, Glossen, Essays etc.





Unter Korrespondenz wird der Briefwechsel bzw. der Briefverkehr verstanden. Demnach gehört die Korrespondenz zum Gebiet der schriftlichen Kommunikation.

Dabei gehören zur Korrepondenz sowohl private als auch geschäftliche Briefwechsel. Während Briefwechsel im privaten Bereich verhältnismäßig formlos verfasst werden können, unterliegen Geschäftsbriefe strengeren formalen Regeln.

Dass man geschäftliche Schreiben verfassen muss, gehört in manchen Berufen zum Alltag. In manchen Situationen (z. B. bei einer Vertragskündigung) ist es zwingend, ein Schreiben zu formulieren. In anderen Fällen ist es ratsam, ein geschäfliches Schreiben anzufertigen, wenn man sich z. B. an eine Behörde oder an ein größeres Gremium mit einem Anliegen wendet. Dabei ist es wichtig, dass man nicht schon wegen der Form oder der inhaltlichen Gestaltung in einem schlechten Licht erscheint oder gar auf Ablehnung stößt.

Typische Geschäftsbriefe sind die Anfrage, das Angebot, die Bestellung, die Auftragsbestätigung sowie die Mängelrüge und die Beschwerde wegen Lieferungsverzug

Nützliche Links:

https://www.din-5008-richtlinien.de/